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Ostschweiz Kanton stützt den Rekurs gegen Baugesuch vom Kugl in St. Gallen

Mit dem Entscheid des Kantons ist die Zukunft des KuGl weiterhin nicht gesichert. Die Übergangslösung, auf die sich alle Parteien geeinigt hatten, läuft aus und der Mietvertrag mit dem Baudepartement besteht nur noch bis nächstes Jahr.

Weil das Baudepartement seit Ende 2011 Eigentümerin des Güterbahnhofareals ist, entschied das Departement des Innern über den Rekurs im Bewilligungsverfahren für geänderte Öffnungszeiten und Lärmschutzmassnahmen im KuGl.

Die Betreiber des KuGl haben die Möglichkeit, den Entscheid ans Verwaltungs-gericht weiterzuziehen. «Wir suchen zuerst das Gespräch mit der Stadt St. Gallen bevor wir entscheiden», sagte KuGl-Geschäftsführer Daniel Weder.

Die Stadt St. Gallen prüft ihrerseits einen Weiterzug des Entscheides. Dabei stünden grundsätzliche Überlegungen zur rechtlichen Auslegung der Zone im Vordergrund, sagte der städtische Bausekretär Alfred Kömme.

 

Langer Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hatte bereits im März 2010 dem KuGl die Bewilligung entzogen und damit dem Anwohner Recht gegeben, der sich gegen Partys und Konzerte an Wochenenden bis 5 Uhr gewehrt hatte.

Daraufhin fanden Gespräche mit der Stadt und den KuGl- Verantwortlichen statt. Für erweiterte Öffnungszeiten muss das KuGl auf jeden Fall den Lärmschutz verbessern. Dafür reichte es ein Baugesuch ein.

 

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