Es gibt einen Vertrag von 1999, der die Hinterlegung dieser Dokumente genau regelt. Die Familie von Streng kann mit einer Kündigsfrist eines Jahres ihr Archiv zurück fordern. Nun will ein Nachkomme, Dominik von Streng, die Dokumente in den Privatbesitz zurückholen.
Der Kanton Thurgau weigert sich mit der Begründung, dass nicht er alleine, sondern die gesamte Erbgemeinschaft die Kündigung bestätigen müsste.
Damit ist Dominik von Streng widerum nicht einverstanden. Er sei aktiv legitimiert, dies zu tun.
Da vergangene Gespräche keine Einigung brachten, wird das Bezirksgericht Frauenfeld Mitte März diesen Fall behandeln.
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