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Ostschweiz Kanton Thurgau muss vor Gericht

Im Staatsarchiv Thurgau liegen unter anderem Dokumente aus dem Archiv des Gerichtsherrenstandes von 1504-1804. Dieses hat die Familie von Streng dem Staatsarchiv hinterlegt. Nun fordert ein Nachkomme das Archiv zurück. Der Kanton Thurgau weigert sich aber - und muss vors Bezirksgericht.

Es gibt einen Vertrag von 1999, der die Hinterlegung dieser Dokumente genau regelt. Die Familie von Streng kann mit einer Kündigsfrist eines Jahres ihr Archiv zurück fordern. Nun will ein Nachkomme, Dominik von Streng, die Dokumente in den Privatbesitz zurückholen.

Der Kanton Thurgau weigert sich mit der Begründung, dass nicht er alleine, sondern die gesamte Erbgemeinschaft die Kündigung bestätigen müsste.

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Das Gericht muss entscheiden (Lea Fürer, 07.02.2013)
02:15 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 15 Sekunden.

Damit ist Dominik von Streng widerum nicht einverstanden. Er sei aktiv legitimiert, dies zu tun.

Da vergangene Gespräche keine Einigung brachten, wird das Bezirksgericht Frauenfeld Mitte März diesen Fall behandeln.

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