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Ostschweiz Kein Leinenzwang im Ausserrhodischen

Die Regierung von Appenzell Ausserrhoden hat den Leinenzwang aus dem Entwurf des Hundegesetzes gestrichen. Dieser Punkt hatte bei der Gesetzesrevision für starke Kritik gesorgt.

Der Entwurf für ein neues Hundegesetz im Kanton Appenzell Ausserrhoden hatte für Kritik gesorgt. Umstrittenster Punkt: Die Regierung hatte einen Leinenzwang für Hunde an den Waldrändern und im Wald vorgeschlagen.

Das passte insbesondere dem Volk nicht. Im Rahmen der Volksdiskussion gingen 262 Eingaben zu diesem Artikel ein - so viel, wie noch nie, schreibt die Ausserrhoder Regierung in einer Mitteilung. Nun hat die Regierung diesen Punkt angepasst und die Leinenpflicht aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.

Die Regierung sei zum Schluss gekommen, dass eine solche Leinenpflicht im Widerspruch stehe zur Tierschutzgesetzgebung, unverhältnismässig sei und nicht durchsetzbar. Wieder aufgenommen wird eine Ausnahmebestimmung, dass der Regierungsrat für Nutzhunde mit speziellen Funktionen die Hundesteuer erlassen kann. Das betrifft beispielsweise Blindenhunde oder Herdenschutzhunde.

Der Gesetzesentwurf geht nun in die zweite Lesung im Kantonsrat. Dieser berät voraussichtlich am 23. März 2015 darüber.

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