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Geld für Gemeinnützigkeit
Aus Regi Ostschweiz vom 20.11.2015.
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Ostschweiz Lotteriefonds: Kantone verteilen unterschiedlich

Swisslos verteilt jährlich Gelder aus Wetteinnahmen. Die Kantone sind verantwortlich für die Weiterverwendung der Beiträge. Die Beiträge sind aber zweckgebunden. Sie sollen im Sinne der Gemeinnützigkeit sein.

Die Landeslotterie «Swisslos» ist eine Genossenschaft. Als Genossenschafter treten die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein auf. Im Auftrag der Genossenschafter bietet Swisslos Zahlenlottos, Sportwetten und eine ganze Palette von Losen an.

Nicht gewinnorientiert

Die Swisslos-Beiträge

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Im Jahr 2014 haben die Ostschweizer Kantone folgende Swisslos-Beiträge erhalten:

  • St.Gallen: 28 Millionen Franken
  • Thurgau: 14,5 Millionen Franken
  • Appenzell Ausserrhoden: 2,8 Millionen Franken
  • Appenzell Innerrhoden: 0,9 Millionen Franken
  • Glarus: 2,4 Millionen Franken
  • Graubünden: 11,9 Millionen Franken

Da Swisslos keinen Gewinn anstrebt, werden die Einnahmen vollumfänglich ausbezahlt. Ein Teil davon geht an die Gewinner, der restliche Betrag wird den Genossenschaftern ausgeschüttet. Der Kanton St.Gallen bekommt dadurch jährlich rund 26 Millionen Franken zugesprochen. Zwei Zahlen sind für die Verteilung

an die Kantone massgebend: die Einwohnerzahl und die Zahl gespielter Lottoscheine. Der Thurgau und beide Appenzell erhalten dadurch einen kleineren Betrag als der Kanton St.Gallen.

Zweckgebundene Beiträge

Zwar steht der Betrag den Kantonen zur Verfügung, diese können die jährliche Zahlung nicht nach freien Stücken verwenden. Das Geld ist für gemeinnützige, kulturelle und wohltätige Zwecke reserviert. Entsprechend verlangt das Gesetz, dass die Kantone in einem Reglement die Verteilung der Gelder definieren. Die Verteilung auf die einzelnen Bereiche liegt aber in der Kompetenz der Kantone.

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