Thomas Wepf von der Gewerkschaft Unia bestätigte dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF: «Wir sind mit unserer Haltung vollständig durchgekommen.» Weil die Altstadt von Rapperswil in einer Tourismus-Region liege, hatte das St. Galler Verwaltungsgericht die Sonntagsarbeit bisher während der Sommermonate erlaubt. Die Gewerkschaft Unia erhob dagegen Beschwerde und erhielt im Februar 2014 vor Bundesgericht Recht.
Das St. Galler Verwaltungsgericht musste die Sache neu beurteilen und wies den Fall ans kantonale Amt für Wirtschaft zurück. Dessen Sprecher, Rolf Wirth, bestätigte, dass der Entscheid gefallen sei.