Personen, die vor dem Jahr 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden, sollen finanziell entschädigt werden. Der Bund hat dafür 300 Millionen Franken bereitgestellt.
Alle Opfer sollen einen Beitrag in derselben Höhe erhalten. Je nach Anzahl der Gesuche soll dieser zwischen 20'000 und 25'000 Franken pro Person betragen.
Appenzell-Innerrhoden hat als erster Kanton einen zusätzlichen, einmaligen Beitrag von 200'000 Franken an den eidgenössischen Solidaritätsfonds gsprochen.
Auch der Kanton St. Gallen will den Fonds unterstützen. Dreimal 300'000 Franken verteilt auf die Jahre 2018 - 2020 will die Regierung dafür einsetzen. Entscheiden wird der Kantonsrat.
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