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Stimmrechtsbeschwerde Piraten gehen vor Bundesgericht

Die St.Galler Regierung ist auf eine Beschwerde zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III nicht eingetreten. Die Piratenpartei hatte mit diesem Entscheid gerechnet und wird die Beschwerde nun ans Bundesgericht weiterziehen.

Dass die St.Galler Regierung nicht auf eine Stimmrechtsbeschwerde zu einer nationalen Vorlage eintritt, hat einen einfachen Grund: Über nationale Anliegen darf sie nicht entscheiden. Trotzdem ist sie die erste Instanz vorgegebenen Rechtsweg. Sozusagen ein Leerlauf, der vom Gesetz vorgegeben ist.

Chronologischer Ablauf der Stimmrechtsbeschwerde zur USR III:

  1. Die nationalen Konferenzen der Finanz- und der Volkswirtschaftsdirektoren positioniert sich im Abstimmungskampf über die Unternehmenssteuerreform III.
  2. Die Schweizer Piratenpartei findet, dass sich dadurch die Konferenzen zu stark einmischen und reicht in zwei Kantonen Stimmrechtsbeschwerden ein.
  3. Stimmrechtsbeschwerden müssen grundsätzlich erst im eigenen Kanton eingereicht werden. Darum gelangt Severin Bischof, Präsident der Piratenpartei St.Gallen und beider Appenzell, an die St.Galler Regierung.
  4. Weil es zum einen um eine nationale Abstimmung geht und sich zum anderen die Beschwerde gegen eine nationale Konferenz richtet, tritt die Regierung formell nicht auf die Beschwerde ein. Sie ist nicht befugt, über nationale Anliegen zu entscheiden.
  5. Die Piraten haben mit diesem Entscheid gerechnet und werden die Beschwerde eine Stufe weiter, also ans Bundesgericht weiterziehen, wie es auf Anfrage heisst.
  6. Ein Entscheid des Bundesgerichts wird erst nach der Abstimmung vom 12. Februar erwartet.

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