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Ostschweiz Regierung ist gegen Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen

Die St.Galler Regierung sieht im öffentlichen Raum kein Gesichtsverhüllungsverbot vor. Beim direkten Kontakt mit Behörden und Amtsstellen will sie Vorschriften machen.

Die St.Galler Regierung will kein Gesichtsverhüllungsverbot, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Ein solches Verbot lasse sich nicht mit dem öffentlichen Interesse begründen. Die Regierung sieht aber Einschränkungen vor: Diese betreffen den Kontakt mit Behörden und Amtsstellen. Bei Kontakten etwa mit dem Sozialdienst oder bei Elterngesprächen könne es notwendig sein, um «von Angesicht zu Angesicht» miteinander sprechen zu können.

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«Gesetze machen dann Sinn, wenn eine Gefahr besteht»: Interview mit Regierungsrat Martin Klöti (28.10.16)
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Kein Kopftuchverbot an Schulen

An den Schulen sieht die St.Galler Regierung von einem Kopftuchverbot ab. Im Schulgesetz soll in Zukunft stehen, dass sich die Schüler korrekt kleiden müssen. Das Kopftuchverbot wurde faktisch bereits vor einem Jahr durch das Bundesgericht ausser Kraft gesetzt.

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