Schwimmwestenpflicht auf Pedalos und Ruderbooten. So will es die überarbeitete Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Der Bundesrat hat die Änderungen in seiner Sitzung vom Mittwoch gut geheissen. Die neue Ordnung tritt ab Anfang 2014 in Kraft. Das Bundesamt für Verkehr will mit der Schwimmwestenpflicht die Sicherheit erhöhen.
Erhöht wird damit aber auch der Aufwand für die Bootsverleihe. So rechnet Rudolf Fürst, Besitzer des Bootsverleihs in Romanshorn, dass er rund 100 Schwimmwesten anschaffen muss. Zudem muss er sich um einen Lagerplatz kümmern. Die neue Bestimmung stösst auf wenig Verständnis.
Gleich klingt es bei Urs Grob, dem Besitzer des Bootsverleihs in Rorschach. Er überlegt sich eine Beschränkung der Benutzung der Pedalos. Heisst: Wer sich mehr als 300 Meter vom Seeufer entfernen möchte, muss eine Gebühr bezahlen. Ob sich dies umsetzen lässt, klärt er zurzeit mit einem Anwalt ab.
Verbot für Brückenspringer
Eine weitere Änderung in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung betrifft Brückenspringer. In Zukunft ist es verboten, von einer Rheinbrücke zu springen, wenn sich ein Schiff nähert. Im Bereich der Seerhein- und Rheinstrecke zwischen Konstanz und Schaffhausen sei es in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen gekommen, schreibt das Bundesamt für Verkehr.