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Ostschweiz Soforthilfefonds: Unterstützung für Opfer

Opfer von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten finanzielle Unterstützung. Als weiterer Kanton hat Appenzell Ausserrhoden Geld gesprochen. Rund 100 Betroffene haben sich in der Ostschweiz schon beraten lassen.

Rund acht Millionen Franken sollen im Soforthilfefonds zusammenkommen, fünf Millionen steuern die Kantone bei - freiwillig. Nach Graubünden (120'000 Franken), Glarus (24'500 Franken), Thurgau (160'000 Franken), Appenzell Innerrhoden (10'000 Franken) und St. Gallen (rund 300'000 Franken, Kantonsratentscheid noch ausstehend) hat nun auch Ausserrhoden einen Beitrag in Höhe von rund 33'000 Franken zugesichert.

Der zuständige Regierungsrat Jürg Wernli sagt in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1: Einerseits gehe es um Solidarität, andererseits gebe es sicher auch im «Heimkanton» Ausserrhoden Betroffen. Zudem habe der Kanton ein Interesse daran, seine Vergangenheit aufzuarbeiten.

Anlaufstelle für Opfer

Audio
Betroffene unterstützen (06.05.2014)
02:35 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Wieviele Kinder und Jugendliche früher Opfer von Missbrauch wurden, kann wohl nie abschliessend geklärt werden. Vor knapp einem Jahr hat sich die Schweiz dem Thema angenommen, in allen Kantonen wurden Anlaufstellen für Betroffene eingerichtet. Im Kanton Thurgau beispielsweise ist das Staatsarchiv zuständig, in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Inner- und Ausserrhoden die Opferhilfe. Rund 100 Personen haben vom Angebot schon Gebrauch gemacht.

«Wir beraten die Opfer, helfen ihnen, wenn es darum geht, Akten zu finden und stehen ihnen bei, wenn sie die Akten sichten und unterstützen sie bei der Aufarbeitung der Vergangenheit», erklärt Susanne Huber von der Opferhilfe SG AI AR. Auch unterstützten sie die Betroffenen, wenn es darum gehe, Gesuche für Gelder aus dem Soforthilfefonds zu beantragen. Dies ist ab Juni möglich. Ab September werden Beträge zwischen 4'000 und 12'000 Franken gesprochen.

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