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Ostschweiz St. Gallen erleichtert den Zugang zu amtlichen Unterlagen

Der Kanton St. Gallen gibt sich ein neues Informationsgesetz. Für Bürgerinnen und Bürger wird damit der Zugang zu amtlichen Unterlagen erleichteret. Einschränkungen sind allerdings weiterhin möglich.

Der Gesetzesentwurf, den die Regierung am Mittwoch vorlegte, sieht einen Wechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip vor. Wer Einsicht in amtliche Unterlagen nehmen will, muss künftig nicht mehr ein bestimmtes Interesse nachweisen. Die Verwaltung muss eine allfällige Geheimhaltung begründen.

So dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, und auch Dokumente zu hängigen Beschlüssen von Behörden können geheim gehalten werden, damit die Entscheidfindung nicht unter öffentlichen Druck gerät. Auch Akten in Gerichtsverfahren können für geheim erklärt werden.

Neues Gesetz im zweiten Anlauf

Offene Türen gewähren einen Einblick in den Sitzungssaal der St. Galler Regierung.
Legende: Offene Türen im Sitzungssaal der St. Galler Regierung: Der Kanton erleichtert den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Keystone

Ein erster Anlauf zum Erlass eines Informationsgesetzes war gescheitert: Der Entwurf, den die St. Galler Regierung 2009 in die Vernehmlassung schickte, stiess bei CVP, SVP, FDP und der Vereinigung der Gemeindepräsidenten auf breite Ablehnung. 2010 stellte die Regierung die Arbeiten am Gesetz ein.

Damit war das Verwaltungsgericht nicht einverstanden: Es stellte in einem Urteil von Ende 2010 fest, die Anforderungen des Öffentlichkeitsprinzips seien nicht erfüllt. Der Zugang zu amtlichen Informationen müsse im Gesetz geregelt werden.

Der Kantonsrat, der Anfang 2010 ein Informationsgesetz noch als unnötig beurteilte hatte, hiess im September 2011 eine Motion gut. Damit erhielt die Regierung den Auftrag, das Gesetz auszuarbeiten, das jetzt vorliegt.

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