Von einer Verwahrung hat das Kantonsgericht im Berufungsprozess abgesehen, wie aus dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil hervorgeht. Auch eine therapeutische Massnahme hat das Gericht nicht angeordnet, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Gegensatz zum Kreisgericht See-Gaster erkannte das Kantonsgericht nicht bloss auf vorsätzliche Tötung, sondern auf Mord. Der Beschuldigte sei kaltblütig, planmässig und damit besonders skrupellos vorgegangen.
Der ehemalige Vermögensverwalter bestritt die Tat stets. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren durch das Kreisgericht See-Gaster focht er an. Vor Kantonsgericht forderte er einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung wegen Mordes.
Neues psychiatrisches Gutachten
Das Kantonsgericht verhandelte den Fall bereits im Mai 2013. Es fällte damals aber noch kein Urteil, sondern gab zuerst ein neues psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten in Auftrag. Ein erstes Gutachten wies Mängel auf.
Die Täterschaft des damals 59-jährigen Schweizers sah das Kantonsgericht bereits 2013 als erwiesen an. An einem Schuh des Beschuldigten war Blut des Opfers gefunden worden und seine Hände und Kleider wiesen Schmauchspuren auf.