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Ostschweiz Thurgauer Exekutiven werden nicht verkleinert

Thurgauer Gemeinden müssen weiterhin von mindestens fünf Exekutivmitgliedern geführt werden. Der Grosser Rat hat eine entsprechende Motion klar abgelehnt.

Es werde immer schwieriger Leute zu finden, welche in einem Teilzeitpensum in einer Exekutivbehörde mitarbeiten wollten, sagte die Motionärin Barbara Kern (SP). Als Gemeinderätin von Kreuzlingen wisse sie, wie arbeitsintensiv die Mitarbeit in einer Gemeindebehörde sei.

Bei Teilzeitpensen von 50 oder 60 Prozent sei es Exekutivmitgliedern fast nicht möglich, gleichzeitig dem Amt und einer weiteren Teilzeitstelle gerecht zu werden. Zudem seien nur wenige Arbeitgeber bereit, Mitarbeitende in Teilzeit zu beschäftigen.

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Chur dient als Vorbild (24.2.16)
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Ein Dreiergremium würde zu mehr Professionalität in einer Exekutive führen, sagte Kern und führte als Beispiel die Stadt Chur an, wo ein Dreiergremium mit je 100 Stellenprozenten zu einer Professionalisierung geführte habe. Allerdings solle eine Reduktion von fünf auf drei Mitglieder nur für Gemeinden mit einem Gemeindeparlament erlaubt werden. Von den 80 Gemeinden haben nur Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden ein Parlament.

Gegen Machtkonzentration

Die Mehrheit des Grossen Rates folgte dem Regierungsrat und lehnte die Motion mit 89 zu 18 Stimmen ab. Eine Dreierdelegation würde zu einer Machtkonzentration in Gemeinde- oder Schulbehörden führen. Verschiedene Bevölkerungsgruppen und Parteien wären nicht mehr ausreichend vertreten, argumentierten die Gegner der Motion.

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