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Ostschweiz Thurgauer Kantonsspital darf auch Hausarzt sein

Die Spital Thurgau AG darf Hausarztpraxen in Einzelfällen übernehmen, das hat die Thurgauer Regierung entschieden. Dies, um die flächendeckende hausärztliche Versorgung zu sichern. Allerdings müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

Im Thurgau erreicht in den nächsten zehn Jahren jeder zweite Hausarzt das Pensionsalter. Für viele Hausarztpraxen ist die Zukunft ungewiss, Nachwuchs lässt sich nur schwer finden. Um die hausärztliche Versorgung im Kanton sicherzustellen, hat die Regierung deshalb beschlossen, dass künftig auch die Spital Thurgau AG als Betreiberin einer Hausarztpraxis in die Bresche springen kann.

Die Spital Thurgau AG darf demnach eine Hausarztpraxis übernehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Ärztin/der Arzt muss zuerst eine Praxisnachfolge suchen.
  • Lässt sich keine Nachfolge für die Praxis finden, müssen umliegende Praxen angefragt werden, ob sie die Patienten übernehmen können.

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«Endlich gibt es klare Regeln»
01:29 min
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Führen diese Abklärungen zu keiner Lösung, darf die Spital Thurgau AG die Praxis übernehmen.

Die Regierung hält ausserdem fest, dass die in der Praxis tätigen Ärzte ein Vorverkaufsrecht erhalten, sollte die Spital Thurgau AG die übernommene Praxis zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen wollen.

Hausärzte begrüssen klare Regeln

Gegen solche Übernahmen gewehrt hatte sich im Vorfeld insbesondere der Grundversorgerverein. Vizepräsident Michael Lang, selber Hausarzt in Eschenz und bei der Spital Thurgau AG verantwortlich für die Nachwuchsförderung von Hausärzten, begrüsst nun aber den Entscheid der Regierung. Es sei gut, dass es endlich klare Regeln gebe, so Lang gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz».

Weiter betont Lang, dass die Spiesse nun gleich lang seien. Schliesslich dürften ja beispielsweise Krankenkassen auch Praxen übernehmen.

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