Sitzungsprotokolle, Emails oder Gutachten: Interne Dokumente der Kantonsregierung und Gemeinde- und Schulbehörden sollen ohne grossen Aufwand zugänglich sein: Soweit der Grundsatz, den das Öffentlichkeitsprinzip verlangt. «Bisher gibt es kein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht im Kanton Thurgau», sagt der Autor des Vorstosses, GLP-Kantonsrat Ueli Fisch.
Die Thurgauer Regierung hat für Fischs Anliegen kein offenes Ohr. Schon heute informierten Kanton und Gemeinden aktiv, ein explizites Öffentlichkeitsgesetz sei nicht nötig, schreibt die Regierung. Ausserdem sei eine Praxisänderung mit einem administrativen Mehraufwand verbunden.
Die meisten Kantone in der Schweiz kennen das Öffentlichkeitsprinzip bereits. Eine Ausnahme bilden nebst dem Thurgau der Kanton Glarus und Appenzell Innerrhoden.