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Emotionale Diskussion pro und contra Windpark Oberegg
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 02.12.2019. Bild: key
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Trotz Lohnerhöhung ab 2020 Noch immer die Regierung mit dem tiefsten Salär

Der Grosse Rat hat eine Revision der Behördenverordnung deutlich gutgeheissen und damit einer Gehaltserhöhung zugestimmt von 90'000 Franken auf neu 145'000 Franken je Regierungsmitglied. Im Halbkanton sind die sieben Regierungsmitglieder im Nebenamt tätig.

Lohn der Innerrhoder Regierung fällt ab

Die höheren Entschädigungen kosten den Kanton Appenzell Innerrhoden jährlich knapp 350'000 Franken. In Appenzell Innerrhoden beträgt die Grundentschädigung für die Regierungsmitglieder 90'000 Franken. Im Halbkanton sind die sieben Regierungsmitglieder im Nebenamt tätig.

Im Vergleich mit anderen kleinen Kantonen fällt der Lohn der Innerrhoder Standeskommission, wo wird die Regierung in Innerrhoden genannt, ab: Im Kanton Uri erhalten die sieben Regierungsmitglieder, ebenfalls im Nebenamt tätig, eine Jahresentschädigung von 168'000 Franken. In Nidwalden werden die Regierungsmitglieder mit 180'000 bis 200'000 Franken entlöhnt. Sie haben einen 80-Prozent-Job.

Kaum Zeit für Nebenbeschäftigungen

2011 leisteten die Mitglieder der Innerrhoder Regierung durchschnittlich ein Pensum von 60 Prozent. Die Zeiterfassung während der Monate Juni 2018 sowie Februar und März 2019 ergab ein anderes Bild: Das Pensum sei in der Zwischenzeit auf 75 Prozent angestiegen, schreibt die Staatswirtschaftliche Kommission in der Vorlage zur Revision der Behördenverordnung. Neben dem Amt in der Standeskommission sei eine zusätzliche berufliche Erwerbstätigkeit nur noch mit grossen Einschränkungen möglich.

Die Anforderungen an die Mitglieder der Standeskommission seien erheblich gestiegen. Die Staatswirtschaftliche Kommission schlägt dem Parlament deshalb eine zeitgemässe Entschädigung vor. In Zahlen: Eine Gehaltserhöhung von 90'000 Franken auf 145'000 Franken. Abstriche gibt es für alle Exekutivmitglieder bei den Mandaten. Diese Entschädigungen von rund 11'000 Franken pro Regierungsmitglied sollen künftig in die Staatskasse fliessen, genauso wie die Sitzungspauschale von 9000 (regierender Landammann) beziehungsweise 7000 Franken.

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