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Ostschweiz Unterschriftensammlung mit Kundenstopper erfordert Bewilligung

Grundsätzlich ist für das Sammeln von Unterschriften auf der Strasse in der Stadt St. Gallen keine Bewilligung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn die Sammlung an einem Stand durchgeführt wird. Oder wenn ein «Kundenstopper» eingesetzt wird.

Dies ist der Antwort des Stadtrats auf eine Anfrage aus dem Stadtparlament zu entnehmen. Zwei Juso-Mitglieder waren an die Medien gelangt, weil sie in der St. Galler Innenstadt von der Polizei aufgefordert wurden, die Unterschriftensammlung zu beenden, da sie dafür keine Bewilligung eingeholt hätten.

Die Jungsozialisten stellten sich auf den Standpunkt, für eine Sammlung ohne Stand sei keine Bewilligung erforderlich. Sie stützten sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts.

Der St. Galler Stadtrat interpretiert das Urteil anders: Da ein «Kundenstopper», zwei gegeneinander gestellte Plakate, aufgestellt worden sei, gehe die Aktion der Juso über die reine Unterschriftensammlung hinaus; dies sei ein «gesteigerter Gemeingebrauch» des öffentlichen Grundes. Die Polizei sei darum zu Recht eingeschritten.

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