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Thomas Hansjakob: «Unsachliche Kritik stört mich» (01.07.2015)
Aus Regi Ostschweiz vom 30.06.2015.
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Ostschweiz Vom Zwei-Mann-Betrieb zum Staatsapparat

Seit 150 Jahren gibt es die St. Galler Staatsanwaltschaft. Aus einem Zwei-Mann-Betrieb im Jahre 1865 ist eine Behörde mit 195 Stellen geworden. Und auch die Art der Delikte hat sich im Laufe der Zeit verändert.

Am 1. Juli vor 150 Jahren nahm der erste St. Galler Staatsanwalt Franz Anton Real seine Arbeit auf. Seine Aufgabe: Die Führung der Anklage vor Gericht und das Ergreifen von Rechtsmitteln.

Thomas Hansjakob

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Thomas Hansjakob wurde 2007 zum Ersten St. Galler Staatsanwalt gewählt. Er arbeitet seit 1988 bei der St. Galler Staatsanwaltschaft und gilt als Hardliner. Hansjakob gehört der SP an und hat sich in verschiedenen Bereichen einen Namen gemacht: Bekämpfung von Hooligans, Schnellrichter in Fussballstadien, Drogenscheinkäufe und Telefonüberwachung.

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft haben sich seither vervielfacht. Früher beaufsichtigte der Staatsanwalt die Untersuchung und führte die Anklage vor Gericht. Heute erheben Staatsanwälte die Beweise nach schweren Delikten selbst und überwachen auch die Tätigkeit der Polizei. Sie führen die Anklage und entscheiden über Rechtsmittel.

47'000 Anzeigen pro Jahr

Heute zählt die St. Galler Staatsanwaltschaft 195 Stellen, 68 Staats- und Jugendanwälte arbeiten dort. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet pro Jahr etwa 47'000 Strafanzeigen. Sie erhebt etwa 450 Anklagen vor Gericht und erledigt gut 32'000 Verfahren selbst per Strafbefehl. Etwa 11'000 Verfahren müssen jährlich sistiert werden, weil die Täterschaft nicht ermittelt werden kann. Rund 90 Prozent der Verfahren werden innert dreier Monate abgeschlossen.

An verschiedenen Standorten tätig

Die Staatsanwaltschaft besteht aus vier regionalen Untersuchungsämtern, einem für das gesamte Kantonsgebiet zuständigen Untersuchungsamt mit besonderen Aufgaben und der Jugendanwaltschaft. Der Staatsanwaltschaft gehören der Erste Staatsanwalt, die Leitende Staatsanwältin und die Leitenden Staatsanwälte, der Leitende Jugendanwalt, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugendanwältinnen und Jugendanwälte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Verwaltungspersonal und Auszubildende sowie die Medienstelle an.

Der Erste Staatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und steht der Konferenz der Staatsanwaltschaft vor. Diese sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung und sachgerechte Aufgabenerfüllung.

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