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Ostschweiz Wann ist Kultur schützenswert?

Der Lämmler-Brunnen soll vom Kornhausplatz beim St.Galler Hauptbahnhof verschwinden. Für ein Mosaik von Johanna Nissen wird nach einer neuen Lösung gesucht. Und eine Skulptur des St.Galler Bildhauers Fredi Thalmann wird zersägt. Da stellt sich die Frage: Wann ist Kultur schützenswert?

Am 8. Oktober 1980 wurde die Skulptur «Textil» des Flawiler Bildhauers Köbi Lämmler auf dem St.Galler Kornhausplatz offiziell eingeweiht – als Hommage an die Textilstadt St.Gallen. Nun soll sie verschwinden. Grund: Im Mai 2013 haben die St.Gallerinnen und St.Galler einer Neugestaltung des Bahnhofplatzes zugestimmt – ohne Lämmler-Brunnen. Nun wird heftig diskutiert, wo das Monument künftig stehen soll.

Fest steht hingegen, wie es mit der Skulptur des St.Galler Bildhauers Fredi Thalmann an der ETH Zürich weitergeht: das Kunstwerke wird vernichtet. Und: Für ein Mosaik der Künstlerin Johanna Nissen am Hätterenweg in der Stadt St.Gallen wird derzeit nach einer Lösung gesucht, da das Haus abgerissen werden soll.

Müsste nicht sein, findet Daniel Studer, Kunsthistoriker und Direktor des Historischen- und Völkerkundemuseums in St.Gallen. Zahlreiche Beispiele belegen, dass Kunstobjekte gerettet werden können. So wurde 1977 ein Relief von Fredi Thalmann bei der Kantonalbank in St.Margrethen nicht mehr gebraucht. Heute steht es in Wittenbach. Oder ein Sgraffito von Ferdinand Gehr, das jahrelang die Landi Goldach zierte und seit 2009 in Uzwil gut aufgehoben ist.

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