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Abstimmungs-Beschwerde «Keine Irreführung»: Schwyzer Abstimmung wird nicht wiederholt

Das Schwyzer Verwaltungsgericht lehnt eine Stimmrechtsbeschwerde ab, will aber künftig ausgewogenere Abstimmungsinfos.

Die Abstimmung vom 24. September über zwei kantonale Vorlagen muss nicht wiederholt werden. Es geht dabei um die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie über die Kündigung der Kulturlastenvereinbarung mit Luzern und Zürich.

Der Regierungsrat habe im Abstimmungsbüchlein die Gegenargumente verschwiegen, kritisierten zwei Kantonsräte.

Das Gericht lehnt jetzt eine Wiederholung der Abstimmung ab. Die knapp gefassten Abstimmungserläuterungen hätten sich entsprechend der langjährigen Praxis auf eine «kurze, sachliche Präsentation der Vorlage» beschränkt, teilte die Staatskanzlei mit.

Klärung nötig

Da sie weder befürwortende noch ablehnende Argumente enthielten, könne nicht von einer Irreführung der Stimmberechtigten gesprochen werden.

Das Verwaltungsgericht hält aber fest, dass laut Geschäftsordnung des Kantonsrats die Standpunkte der wichtigen Minderheiten hätten dargelegt werden müssen. Es verweist auf die Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrats, welche eine Klärung bringen soll.

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