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Zentralschweiz Anpassung der Direktzahlungen an die Schwyzer Landwirte

Der Schwyzer Regierungsrat will die Direktzahlungen an die Bauern den neuen Vorgaben des Bundes anpassen. Gestrichen werden sollen die Steillagenbeiträge für Flächen mit einer Neigung von über 50 Prozent. Diese Massnahme hat der Schwyzer Kantonsrat bereits im Sparpaket vorgesehen.

Der Bund hat mit der Agrarpolitik 2014-2017 das System der Direktzahlungen umgestaltet. An gewissen Zahlungen müssen sich die Kantone neu beteiligen, für andere kommt der Bund alleine auf.

Im Kanton Schwyz will der Regierungsrat die Beiträge für Steillagen streichen. Er weist darauf hin, dass der Bund neu dafür aufkommt und die Zahlungen höher sein werden als heute.

Kein Geld mehr für Güllen mit Schleppschläuchen

Der Schwyzer Regierungsrat will auch die kantonalen Beiträge, mit denen Güllen mit Schleppschläuchen gefördert wird, streichen. Diese Massnahme ist umstritten, weil der Beitrag nur noch 30 Franken und nicht mehr 45 Franken pro Hektare beträgt.

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