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Zentralschweiz Beschwerde gegen Denkmalschutz der ZHB in Luzern

Das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern hat das Gebäude der Zentral- und Hochschulbibliothek im Januar unter Denkmalschutz gestellt. Dagegen wehrt sich nun die Dienststelle Immobilien, welche dem Finanzdepartement angehört. Die Beschwerde kommt nicht unerwartet.

Die dem Bildungsdepartement zugeordnete Dienststelle Hochschulbildung und Kultur hatte Anfang Januar die Zentral- und Hochschulbibliothek ZHB in Luzern unter Denkmalschutz gestellt. Dagegen wehrt sich nun die zum Finanzdepartement gehörende Dienststelle Immobilien.

Man sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, weil der Kantonsrat im November 2012 den Abriss der ZHB verlangt hatte, teilt die Staatskanzlei mit.  Mit der Beschwerde würden die Interessen des Kantonsrates wahrgenommen.

Die Beschwerde kommt nicht unerwartet. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann hatte sie Ende Januar im Kantonsrat angekündigt.

Die Unterschutzstellung der 1951 erbauten ZHB wurde mit deren künstlerischen, historischen und wissenschaftlichen Wert begründet. Der Bau gehöre zu den bedeutendsten öffentlichen Profanbauten der Spätmoderne in der Stadt Luzern.

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