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Zentralschweiz Bundesverwaltungsgericht spricht Machtwort im Bootsstreit

Die neue Panoramayacht «Saphir» der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee darf auch künftig beim Luzerner Landungssteg am Schweizerhof anhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der privaten Schifffahrtsgesellschaft SNG abgewiesen.

Die private Schifffahrtsgesellschaft St. Niklausen (SNG) reichte beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein: Das Kursschiff «Saphir» der Schiffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) legt direkt neben der Station der privaten Bootsvermietung der SNG beim Schweizerhof an.

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Die SGV darf am Schweizerhofquai anlegen (18.07.2013)
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Dies findet die SNG zu gefährlich. «Wir fürchten, es könnte zu Unfällen oder heiklen Situationen zwischen den Bootsmietern und dem Kursschiff kommen», sagt René Unterstoss, Geschäftsführer der SNG.

Das Bundesamt für Verkehr, welches für die SGV zuständig ist, war anderer Meinung: Die Sicherheit sei für alle Beteiligten gewährleistet, so das Bundesamt. Diese Einschätzung stützt das Bundesverwaltungsgericht in ihrem Urteil. Stefan Schulthess, Direktor der SGV ist froh über das Urteil. «Wir pochen nicht auf unser Vortrittsrecht, sondern versuchen möglichst heikle Situationen zu vermeiden.»

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, ob die SNG dies tut, ist zur Zeit noch offen.

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