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Zentralschweiz Bussen und Sperren für 10 Fussball-Hooligans

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat zehn Fussballrandalierer mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Sie hatten sich im letzten Jahr an Ausschreitungen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft spricht von «konsequenten und happigen» Strafen. Der Strafrahmen werde konsequent ausgenutzt.

Am 25. Mai war es nach dem Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC Zürich in Luzern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Polizei suchte mit Fahndungsfotos im Internet nach 34 mutmasslichen, unbekannten Randalierern.

Audio
Simon Kopp zu den happigen Strafen für Hooligans (9.2.2016)
01:48 min
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26 der Gesuchten konnten mittlerweile identifiziert werden, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern mitteilt. 10 Hooligans sind nun von der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch, Vermummung sowie Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte verurteilt worden.

Sie wurden zu Geldstrafen zwischen 3900 Franken und 15'600 Franken verurteilt und müssen ausserdem die Untersuchungskosten bezahlen. Die Hooligans dürfen zudem drei Jahre lang schweizweit keinen Match mehr besuchen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Simon Kopp, spricht von «konsequenten und happigen» Strafen. Hier nutze man den Strafrahmen, den man zur Verfügung habe, konsequent aus. «Man will ein ganz klares Signal setzen, dass man solche Vorfälle in Luzern nicht akzeptiert.»

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