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Zentralschweiz Der Kanton Zug ändert das Schulgesetz

Mit der zweiten Teilrevision des Schulgesetzes will der Kanton Zug die Kunst- und Sportklassen in Cham weiterführen. Weiter soll in Menzingen ein Langzeitgymnasium entstehen. Die Grössen der Schulkassen werden beibehalten.

Der Regierungsrat des Kantons Zug passt mit der Teilrevision II sein Schulgesetz zusätzlich an. So sollen die Sport- und Kunstklassen in der Gemeinde Cham weiter angeboten werden. Mit diesem Angebot sollen besonders begabte Schüler auf eine Karriere im musischen Bereich oder im Spitzensport vorbereitet werden, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.

Langzeitgymnasium in Menzingen

In Menzingen soll das kantonale Gymnasium auf das Schuljahr 2015/16 um ein Langzeitgymnasium erweitert werden. Mit dieser Massnahme soll die Kantonsschule Zug entlastet werden. Weiter können die Gemeinden in Zukunft freiwillig Kinder frühfördern und selbstständig die Grund- oder Basisstufe einführen.

Bezüglich der Klassengrössen sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf. Die aktuelle Schülerzahl in den Klassen soll beibehalten werden. Finanziell können die Gemeinden auf keine Unterstützung des Kantons hoffen. Für die neu entstehenden Kosten müssen die Gemeinden selber aufkommen.

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