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Luzerner Kriminalgericht Ehemaliger Informatikchef des Kantons liess sich bestechen

Das Kriminalgericht verurteilte den ehemaligen Informatikchef zu einer Freiheits- und zu einer Geldstrafe jeweils zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte sich bei Beschaffungsaufträgen der Bestechung schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem am Dienstag durch einen Sprecher des Beschuldigten veröffentlichten Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass sich der Informatiker als Chef der Informatikabteilung des Kantons Luzern bestechen liess. Er kassierte 2010 und 2011 heimlich Provisionen von Firmen, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten hatten.

Von Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen

Das Kriminalgericht verurteilte den 49-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken). Dem Staat muss er eine Deliktsumme von rund 227'000 Franken zurückzahlen und für knapp 30'000 Franken Verfahrenskosten aufkommen.

Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wegen angeblich vordatierter Verträge gegenüber der Steuerprüfung wurde er dagegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Begründung liegt noch nicht vor.

«Neuer Tatbestand»

Gemäss Mitteilung vom Dienstag geht der Beschuldigte in Berufung und verlangt ein schriftlich begründetes Urteil. Das Gericht habe den Beschuldigten von den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe freigesprochen und ihn stattdessen für einen von der Anklage nicht geltend gemachten Tatbestand verurteilt, begründete die Verteidigung den Weiterzug. Der Verteidiger des ehemaligen Amtschefs hatte vor Gericht Mitte Februar einen Freispruch gefordert.

Der mutmassliche Schmiergeldskandal flog auf, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffungen der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Staatskanzlei Strafanzeige ein.

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