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Damit Wahlplakate die Verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es kantonale Bestimmungen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.07.2019. Bild: Keystone
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Eidgenössische Wahlen Zentralschweizer Kantone wollen dem Wildwuchs entgegenwirken

Beim Aufstellen von Plakaten gilt es einige Regeln zu beachten. Und je nach Kanton braucht es eine Bewilligung.

Damit am Wahlsonntag am 20. Oktober die richtigen Leute jubeln, werden die Parteien schon bald wieder um die Wette plakatieren. «Hans Muster – Liste 2 – in den Nationalrat» heisst es dann etwa auch in den Zentralschweizer Kantonen. In der Vergangenheit mussten aber auch schon Plakate entfernt werden. Meistens deshalb, weil die Wahlempfehlungen die Sicht einschränkten oder mit den Verkehrssignalen konkurrenzierten.

Karte gibt Plätze vor

Um Wahlplakate aufzuhängen, braucht es im Kanton Uri eine Bewilligung durch die Baudirektion. Das schreibt das Gesetz vor. In den anderen Zentralschweizer Kantonen sind solche politischen, temporären Reklamen bewilligungsfrei. Allerdings benötigt es überall auch die Einwilligung des Grundeigentümers. Egal, ob dieser ein Privater oder etwa der Kanton selber ist.

Jetzt herrscht Klarheit, wo man ein Plakat aufstellen kann.
Autor: Arnold Brunner Generalsekretär Baudirektion Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es seit diesem Frühling eine digitale Karte, die über mögliche Standorte auf Kantonsland informiert. Wird eine Werbetafel an einem eingetragenen Standort platziert, so braucht es keine zusätzliche Erlaubnis durch den Kanton als Grundeigentümer. Laut Arnold Brunner von der Baudirektion sind die Rückmeldungen von den Parteien durchwegs positiv. Jetzt herrsche Klarheit und die Parteien wüssten, dass sie das Plakat stehen lassen dürfen.

Klare Vorgaben

Box aufklappen Box zuklappen

Die Schwyzer Kantonspolizei wies letzthin auf die wichtigsten Punkte in der Thematik hin. Und im Kanton Luzern hat die Dienststelle für Raum und Wirtschaft 2016 ein detailliertes Merkblatt herausgegeben. So müssen Plakate drei Meter von der Fahrbahn oder zehn Meter von Verkehrssignalen entfernt stehen.

In den meisten Kantonen ist ausserdem klar geregelt wie lange vor und nach dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag eine Werbetafel aufgestellt sein darf. Im Kanton Obwalden sind das acht Wochen vor der Wahl und bis eine Woche nach der Wahl. Verglichen mit anderen Kantonen ein langer Zeitraum.

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