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Der Nidwaldner Landrat sieht nur Vorteile bei einer Spitalfusion
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 25.09.2019. Bild: Keystone
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Einigkeit im Parlament Der Nidwaldner Landrat gibt grünes Licht für die Spitalfusion

Mit dem neuen Gesetz kann das Spitals in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden und mit Luzern fusionieren.

  • Nach einer 10-jährigen Zusammenarbeit mit Luzern könnte bald die Übernahme folgen: Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch das Spitalgesetz angenommen.
  • Dieses sieht eine Umwandlung des Kantonsspitals in eine Aktiengesellschaften vor.
  • Das Luzerner Kantonsspital übernimmt dann die Mehrheit und das Kantonsspital Nidwalden wird zur Tochtergesellschaft.

Das Gesetz wird so angepasst, dass das Spital als öffentlich-rechtliche Anstalt von heute in eine Aktiengesellschaft und eine Immobilien-Gesellschaft umgewandelt wird. Das Luzerner Kantonsspital (Luks) und das KSNW arbeiten bereits seit zehn Jahren in einer gemeinsamen Spitalregion (Lunis) zusammen.

In allen Fraktionen unbestritten

In der heutigen Struktur sei das Nutzenpotenzial ausgeschöpft, sagte Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger (SVP). Das Gesetz sieht nun vor, dass Nidwalden maximal 60 Prozent der KSNW-Aktien an das Luks verkaufen kann. Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. Die neue Immobilien-Gesellschaft vermietet der AG das Gebäude.

Die Zusammenarbeit war in allen Landratsfraktionen unbestritten. Die FDP-Sprecherin sagte stellvertretend, es sei die einzige Möglichkeit, das Spital am Leben zu erhalten. Der Aktionärsbindungsvertrag gebe Nidwalden zudem das nötige Mitspracherecht, etwa bei Wechsel des Firmennamens und Kapitalerhöhungen. Zudem habe der Kanton eine Sperrminorität bei Pensionskassenwechsel oder Standortverlegung.

Das Spitalgesetz wurde nach erster Lesung mit 51 zu 1 Stimmen genehmigt.

Miete und GAV gaben zu Reden

Umstritten im Rat war die Frage nach der Miete, die die Betreiber für das Spitalgebäude zahlen müssen. Therese Rotzer (CVP) wollte ins Gesetz geschrieben haben, dass die Kosten für die Wiederbeschaffung gedeckt werden müssten. Sonst werde der Steuerzahler dereinst zur Kasse gebeten, wenn Sanierungen anstehen.

Die Regierung verwies auf den Aktionärsvertrag, wo die sogenannte Kostenmiete festgehalten sei. Weil Unklarheit über die im Gesetz taugliche Formulierung herrschte, vertagte Rotzer ihren Antrag.

Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von Thomas Wallimann (Grüne). Er verlangte, dass für das Personal ein Gesamtarbeitsvertrag mit der künftigen Betriebs-AG gesetzlich verankert wird. Ein GAV schütze jene Arbeitnehmenden, die auf der schwächeren Seite stünden.

Die Regierung lehnte einen GAV ab, ein solcher hätte Nachverhandlungen mit dem Kanton Luzern zur Folge. Es brauche zudem unternehmerische Freiheit. Nicht freie Hand lassen will der Rat dagegen dem Verwaltungsrat der Immobilien-Gesellschaft bei der Entschädigung. Diese sei durch den Regierungsrat festzulegen, befand der Rat einstimmig.

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