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Energie-Fünfliber Juristische Akrobatik im Kanton Schwyz

Trotz einer abgelehnten Beschwerde gegen den Schwyzer Energie-Fünfliber steht dieser vor dem Aus.

Alle sechs Bezirke des Kantons Schwyz haben deutlich Ja gesagt zum so genannten Energie-Fünfliber – einem Förderprogramm für erneuerbare Energie. Zudem ist jetzt auch klar, dass eine Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht des Kantons abgeblitzt ist. Trotz diesen zwei deutlichen Signalen gibt es wahrscheinlich kein Geld für das Förderprogramm.

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Energie-Fünfliber vor dem Aus
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 26.04.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

Es ist juristische Akrobatik, die aus dem Kanton Schwyz vorgeführt wird. Es geht um das Energie-Förderprogramm des Bundes. Dieser stellt den Kantonen Geld zur Verfügung, welches diese wiederum für energieeffiziente Bauprojekte sprechen können. Einen Grundbetrag überweist der Bund allen Kantonen, den Zusatzbetrag gibt es jedoch nur, wenn die Kantone auch mit eigenem Geld energieeffiziente Projekte fördern.

Kanton dagegen – Bezirke dafür

Im Kanton Schwyz wollten die Regierung und das Parlament kein Geld dafür ausgeben und damit auch auf den Zusatzbetrag verzichten. Dies wiederum stiess den sechs Bezirken des Kantons sauer auf. Diese wollen das Geld aus dem Fördertopf und würden dafür auch ihren Teil beitragen – mit einem Energie-Fünfliber pro Einwohner.

Weil der Bund jedoch kein Geld direkt an die Bezirke überweist, hat sich der Kanton dazu bereit erklärt, ein spezielles Konto zu eröffnen. Auf dieses Konto würde der Bund dann die Fördergelder einzahlen und der Kanton überweist sie direkt an die Bezirke weiter. Soweit die juristische Akrobatik, hinter der die Bezirke und der Kanton stehen können.

Widerstand von einer Person

Widerstand gibt es trotzdem, nämlich von Oswald Rohner, einem ehemaligen Bezirksrichter. Er hat als Privatperson beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Energie-Fünfliber eingereicht. Diese Beschwerde wurde jetzt abgewiesen, wie Rohner gegenüber Radio SRF bestätigt.

Trotzdem bleibt der Weg zu den Bundesgeldern den Bezirken versperrt. Bis in vier Tagen sollte die Anfrage für die Fördergeldern nämlich beim Bund sein, dann läuft die Frist ab. Die Anfrage kann jedoch noch nicht eingereicht werden, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist – dies dauert noch 30 Tage. Während dieser Zeit hat Oswald Rohner Zeit, sein Anliegen weiterzuziehen.

Energie-Fünfliber vor Absturz

«Das werde ich ziemlich sicher tun», sagt Rohner gegenüber Radio SRF. Das heisst, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dauert es viel länger als diese 30 Tage. So lange wird der Bund sein Förderprogramm sehr wahrscheinlich nicht auf Eis legen.

Die Chancen, dass die Fördergelder schlussendlich in den Kanton Schwyz fliessen sind dementsprechend klein. Die ganze juristische Akrobatik könnte in einem Absturz enden.

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