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Zentralschweiz «Es gab keine verbindliche Zusage für ein Musiktheater»

Nach den Vertretern der Stiftung Salle Modulable kommen beim Prozess um die Gelder für ein Luzerner Musiktheaterhaus nun die Zeugen des Butterfield Trusts ins Kreuzverhör. Für sie ist klar, dass der Trust nie verpflichtet war, das von Mäzen Christof Engelhorn in Aussicht gestellte Geld zu zahlen.

Am Dienstag geht auf den Bermudas der Prozess der Stiftung Salle Modulable gegen den Butterfield Trust in die dritte Woche. Beim Prozess geht es in erster Linie darum, die Frage zu klären, wie verbindlich die Zusage des verstorbenen Mäzens Christof Engelhorn war, als er insgesamt 120 Millionen Franken für ein Musiktheaterhaus spenden wollte.

«Es hat nie verbindliche Zusagen des Butterfield Trusts für ein Musiktheaterhaus wie die Salle Modulable gegeben», erklärt Trust-Sprecher Sacha Wigdorovits im Gespräch mit Radio SRF. Die Vertreter der Stiftung hatten erklärt, beim Prozess habe es Eingeständnisse seitens des Trusts gegeben. Das stimme so nicht, so Wigdorovits

Einig seien sich die beiden Streitparteien in einem Punkt: Der Einzelrichter in diesem Fall sei kompetent und habe das umfangreiche Dossier genau studiert. Der Prozessverlauf sei auch sehr klar organisiert, lobt Wigdorovits.

Audio
Sacha Wigdorovits, Sprecher des Butterfield Trusts, im Gespräch (25.11.2013)
09:12 min
abspielen. Laufzeit 9 Minuten 12 Sekunden.

Der Prozess auf den Bermudas dürfte noch bis Mitte Dezember dauern. Mit einem Urteil rechnen die Parteien im ersten Quartal 2014. Dieses Urteil können die Parteien an eine weitere Instanz auf den Bermudas weiterziehen.

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