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Zu viel Lärm Feuerwerkverbot in der Gemeinde Lachen

Der Gemeinderat von Lachen wehrt sich gegen immer mehr private Feuerwerke und verbietet es mit wenigen Ausnahmen.

In der Schwyzer Gemeinde Lachen dürfen ab dem 1. Oktober keine Feuerwerke mehr gezündet werden. Der Gemeinderat hat für das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen ein generelles Verbot erlassen.

Der Gemeinderat schreibt in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung, dass er bisher Feuerwerke auf öffentlichem Grund unterbunden habe. Nun verbiete er sie auf dem gesamten Gemeindegebiet.

Verbot mit ein paar Ausnahmen

Das generelle Verbot wird mit dem Umweltschutz, der Sicherheit in Wohnquartieren und der Rücksicht auf Tiere begründet. Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerke am Nationalfeiertag, an Silvester und an öffentlichen Anlässen wie dem Seenachtsfest.

Hintergrund für das Verbot ist, dass in letzter Zeit vermehrt Feuerwerke bis spät in die Nacht gezündet worden seien, ohne dass eine Bewilligung vorgelegen sei.

Problematisch bei Himmelslaternen sind gemäss Gemeinderat deren Rückstände für die Landwirtschaft, die Wasservögel und die Nähe zum Flugplatz Franzrüti in Wangen.

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