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Niederlage für Abstimmungsgegner
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 23.03.2018.
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Flugplatz Buochs Nidwaldner Abstimmungs-Gegner verlieren vor Bundesgericht

Das höchste Gericht hat eine Beschwerde gegen die Abstimmung vom November 2017 abgelehnt.

  • Am Objektkredit für den Flugplatz Buochs ist nicht mehr zu rütteln. Der Kanton kann 10 Millionen Franken investieren um den zivilen Flugplatz zu modernisieren.
  • Drei Beschwerdeführer hatten verschiedene Aspekte im Vorfeld der Abstimmung bemängelt. Sie verlangten unter anderem, dass das Abstimmungsresultat bei einem Ja als ungültig zu erklären sei.
  • Hingegen beurteilt das Bundesgericht die Abstimmungsbotschaft der Regierung als zu wenig ausgewogen. Die Gegner hätten eingeladen werden müssen, ihren Standpunkt darzulegen.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom Freitag abschliessend fest, dass die Vorlage mit rund einer Zweidrittelsmehrheit angenommen worden sei. Bei einem derart klaren Ausgang erachtet es das Gericht als unwahrscheinlich, dass das Resultat ohne die mangelhafte Abstimmungsbotschaft anders ausgefallen wäre.

Die Nidwaldner Regierung äusserte sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. Somit sei der Objektkredit von 10 Millionen Franken rechtskräftig.

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