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Gilt auch für Take-Away-Lokale Nidwaldner Wirte brauchen weiterhin einen Fähigkeitsausweis

Der Landrat hat am Mittwoch die Revision des Gastgewerbegesetzes in erster Lesung mit 57 zu 0 Stimmen angenommen. Im Kanton Nidwalden brauchen Wirte weiterhin einen Fähigkeitsausweis. Neu müssen auch Betreiber von kleineren Take-Away-Buden diesen vorlegen können.

Gleichbehandlung für alle Wirte

Take-Away-Betreiber sind von der neuen Regelung betroffen, wenn ihr Stand sechs oder mehr Plätze bietet. Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Plätzen von der Nachweispflicht befreit.

Mit der verschärften Vorschrift will der Landrat das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den ordentlichen Gastwirtschaften besser wahren. Diese Verschärfung wurde diskussionslos beschlossen. Zuvor hatte die FDP jedoch vorgeschlagen, auf das Wirtepatent ganz zu verzichten, dieses sei ein alter Zopf.

Das Kantonsparlament entschied schliesslich deutlich, mit 48 zu 8 Stimmen, das Wirtepatent nicht abzuschaffen.

Audio
«Alter Zopf» wird nicht abgehauen
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 24.10.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 53 Sekunden.

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