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Zentralschweiz Im Kanton Zug wird das Wahlsystem geändert

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung einem neuen Wahlsystem zugestimmt. Neu sollen die Sitze im Parlament nach der Methode «Doppelter Pukelsheim» verteilt werden. Der Systemwechsel könnte allerdings wieder rückgängig gemacht werden.

Jede Wählerstimme hat gleich viel Gewicht. Nach diesem Prinzip

soll auch der Zuger Kantonsrat gewählt werden. Das Parlament sprach

sich mit 37 zu 29 Stimmen für den Vorschlag der Regierung aus, das

Wahl- und Abstimmungsgesetz entsprechend zu ändern.

 

Nötig wird die Änderung aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids.

Vor zwei Jahren hat dieses festgestellt, dass das Zuger

Proporzwahlverfahren für die Wahl des Kantonsrates verfassungswidrig

ist. SP, Alternative-die Grünen (AGF), CSP sowie das Unabhängige

Forum Hünenberg hatten vor dem höchsten Gericht geklagt.

Audio
Der Zuger Kantonsrat will das Wahlsystem ändern. (Radka Laubacher, 31.1.2013)
03:33 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

Kommission will Entscheid aus Bundesbern abwarten

 

Der Regierungsrat schlug vor, die Kantonsratswahlen nach der

Methode «Doppelter Pukelsheim» durchzuführen. Damit könne Zug die

historisch gewachsenen Wahlkreise in einer verfassungskonformen

Ausgestaltung beibehalten. Zudem erhalte jede Wählerstimme im Kanton

gleich viel Gewicht.

 

SP und Alternative-die Grünen unterstützen das neue Wahlsystem.

Auch die Kommission, welche das Geschäft vorberaten hatte, sprach

sich ursprünglich dafür aus.

 

Aufgrund eines Entscheids auf Bundesebene änderte die Kommission

jedoch ihre Meinung: Der Ständerat hat im Dezember beschlossen, die

Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung zu

akzeptieren. Auch in Schwyz wird nach dem Proporzsystem gewählt und

das vorgeschriebene Quorum von 10 Prozent für ein Mandat wird in

vielen Gemeinden überschritten.

 

Sollte auch der Nationalrat im März dem Schwyzer Wahlsystem

zustimmen, kündigte die Kommission an, für die zweite Lesung eine

Verfassungsbestimmung vorzulegen, die analog der Formulierung im

Kanton Schwyz ein Wahlverfahren gemäss Pukelsheim für den Kanton Zug

ausschliesst, wie Kommissionspräsident Heini Schmid sagte.

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