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Journalisten in der Zwickmühle (25.4.2017)
Aus Regi LU vom 25.04.2017.
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Hausbesetzung in Luzern «Journalisten werden vom Gericht nur selten freigesprochen»

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat in Zusammenhang mit einer Hausbesetzung in Luzern auch eine Journalistin wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Was heisst diese Verurteilung für die Arbeit von Medienschaffenden? Nachgefragt bei Dominique Strebel, Studienleiter an der Journalistenschule MAZ.

Dominique Strebel

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Legende: Bild: MAZ

Der Jurist und Journalist Dominique Strebel ist Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern. Er ist Co-Präsident des Schweizer Recherche-Netzwerkes investigativ.ch und Mitglied der Redaktion der Medienrechtszeitschrift Medialex.

SRF News: Im Fall der Hausbesetzung an der Obergrundstrasse in Luzern wurde eine Journalistin wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Wie beurteilen Sie dies aus medienrechtlicher Sicht?

Dominique Strebel: Solche Recherchen bringen Medienschaffende in ein Dilemma. Sie müssen entscheiden, ob sie für eine Recherche eine Straftat begehen wollen, in diesem Fall das Betreten eines privaten Grundstücks beziehungweise der Villa. Die Journalisten müssen hoffen, dass die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht das Interesse, Informationen aus erster Hand zu bekommen, höher gewichtet als die Straftat. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Gerichte nur selten im Interesse der Medienschaffenden urteilen.

Was würde das Betreten der Villa legitimieren?

Wenn wichtige Informationen einzig auf diesem Weg beschafft werden können. Es darf aber nur die letzte Möglichkeit sein und die beschafften Informationen müssen von öffentlichem Interesse sein.

Für ein Gespräch mit den Hausbesetzern müsste man diese also auf öffentlichen Grund bitten?

Das wäre eine Möglichkeit. Auch wenn sich die Medienschaffenden dabei kein eigenes Bild mehr machen können und sich auf Informationen von Drittpersonen verlassen müssen.

Was sehr unbedriedigend ist.

Um das zu ändern, müsste die rechtliche Position der Medienschaffenden gestärkt werden. Dafür müsste das Strafgesetz entsprechend angepasst werden. Das gleiche Problem stellt sich übrigens auch bei Whistleblowern, also Privatpersonen, welche Missstände aus der Verwaltung oder Institutionen via Medien an die Öffentlichkeit bringen.

Das Interview führte Michael Zezzi.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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