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Zentralschweiz Kanton Luzern will Öffentlichkeitsprinzip einführen

Grundsätzlich sollen alle Dokument einsehbar sein. Will die Verwaltung eine Information geheim halten, muss sie dafür eine Begründung angeben. Die Luzerner Regierung hat ihre Vorlage ans Parlament veröffentlicht.

Rund 20 Jahre, nachdem mit Bern der erste Kanton das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt hat, will auch Luzern die Verwaltung transparenter machen: Künftig soll jede Person Zugang zu amtlichen Informationen erhalten, ohne dass sie ein besonderes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen muss.

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Kanton Luzern will Öffentlichkeitsprinzip einführen (30.6.2015)
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Wer ein bestimmtes amtliches Dokument einsehen will, muss dies gemäss des regierungsrätlichen Vorschlages mit einem schriftlichen Gesuch beantragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Entscheid kann angefochten werden

Die Verwaltung prüft dann, ob sie den Zugang zur Information gewähren kann. Wird das Gesuch abgewiesen, kann der Gesuchsteller einen beschwerdefähigen Entscheid verlangen.

Nicht preisgeben muss die Verwaltung Informationen, wenn dies die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder wenn die Beziehungen zu Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel stehen. Zu den schützenswerten privaten Interessen zählen Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse.

Einfache und rasch zu beantwortende Gesuche kosten nichts. Bringe die Bearbeitung erheblichen Aufwand mit sich, könne eine Gebühr erhoben werden, schreibt der Regierungsrat.

Rückwirkung auf Verwaltung

Das neue Öffentlichkeitsprinzip soll aber auch die Verwaltung dazu anhalten, vermehrt über ihre Tätigkeit zu informieren. Ein neuer Gesetzesartikel hält fest, dass die Verwaltungsorgane die Öffentlichkeit über ihre Ziele, Tätigkeiten und Organisation sowie über Angelegenheiten von allgemeinen Interesse informieren.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips geht auf einen Vorstoss aus dem Jahr 2011 zurück. Der erste Kanton, der die Verwaltung transparenter gemacht hatte, war 1995 Bern gewesen. 2006 hatte der Bund nachgezogen. Inzwischen kennen 16 weitere Kantone das Öffentlichkeitsprinzip, darunter Schwyz, Uri und Zug.

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