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Kanton Zug Verursacher von Polizeieinsätzen müssen Kosten übernehmen

Der Regierungsrat setzt einen Entscheid des Kantonsrates um und präsentiert jetzt die Pauschalen für bestimmte Einsätze.

Mit dem Sparpaket 2018 beschloss der Zuger Kantonsrat, dass bei Polizeieinsätzen das Verursacherprinzip gelten solle. Das heisst, die Kosten für die Einsätze sollen auf die Verursacher überwälzt werden. Nun hat der Regierungsrat die Pauschalen festgelegt.

Rund 90 Prozent der Verkehrsunfälle im Kanton sind kleine bis mittlere Ereignisse, für die die Polizei weniger als vier Stunden Arbeit aufwenden müsse. Diese Kosten trägt die öffentliche Hand. Bei grösseren Verkehrsunfällen werden die Kosten für die Verkehrsregelung und die Aufräumarbeiten den rechtskräftig bestimmten Verursachern verrechnet. Diese betragen je nach Zeitaufwand 600 bis 1000 Franken.

Bei ausserordentlichen grossen Ereignissen werden pauschal 2500 bis 6000 Franken in Rechnung gestellt. Eine Ausnüchterung in Polizeigewahrsam kostet bis zu 780 Franken. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2018.

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