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Kantonsfinanzen Uri Kompromiss beim neuen Finanz- und Lastenausgleich

Insgesamt 21 Punkte der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden hat die Urner Regierung angeschaut. Bei neun sieht sie Handlungsbedarf. Diese Änderungen würden aber Mehrkosten für die Gemeinden von 5 Millionen Franken mit sich bringen.

Das sorgte jedoch in der ersten Version für Widerstand im Urner Kantonsparlament. Jetzt hat die Regierung zusammen mit den Gemeinden einen Kompromiss gefunden. Die Änderungen werden trotzdem weiterhin vorgeschlagen - die Mehrkosten übernimmt aber der Kanton.

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Aufgaben neu verteilt - finanziell bleibt alles beim Alten
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 29.03.2018.
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Konkret schlägt die Projektorganisation vor, dass der Kanton die Globalbilanz grundsätzlich zu Gunsten der Gemeinden ausgleicht. Die Gemeinden sind jedoch bereit, den Kanton in einer allfälligen finanziellen Notlage mit bis 5 Millionen Franken zu unterstützen. Der Vorschlag für die Anpassungen des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs ist bis am 22. Juni in der Vernehmlassung.

Vorstoss gab Ausschlag

Hintergrund der Anpassung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs ist ein Vorstoss im Urner Landrat. In der Folge setzte die Regierung Arbeitsgruppen mit Kantons- und Gemeindevertretern ein. Unter der Prämisse «wer kann welche Aufgaben am effizientesten erfüllen» erarbeiteten diese verschieden Massnahmen.

Was ist der innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich?

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Dieser Ausgleich dient dazu, die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern, die auf eine geringe Steuerkraft oder auf übermässige Belastungen zurückzuführen sind. Gemeinden mit hoher Steuerkraft (Gebergemeinden) leisten Beiträge an steuerschwächere (Nehmergemeinden) und stärken diese damit. Ebenfalls wird geregelt, welche finanziellen Aufgaben der Kanton und welche die Gemeinden übernehmen.

So soll etwa neu der Kanton die Zivilschutzeinsätze bezahlen; heute tragen die Gemeinden 40 Prozent. Angepasst werden sollen auch die Schülerpauschalen. Bei der Langzeitpflege sollen die Gemeinden in einer ersten Phase die Pflegerestkosten alleine tragen.

Solidarischer Ausgleich unter den Gemeinden

Beim Ressourcenausgleich sollen die beiden Steuerungselemente angepasst werden, damit die Unterschiede zwischen den Gemeinden nach dem Ausgleich nicht steigen. Wird eine Gemeinde beim Soziallastenausgleich durch Einzelfälle stark belastet, ist eine solidarische Mitfinanzierung der anderen Gemeinden in Form eines sogenannten horizontalen Lastenausgleichs vorgesehen.

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