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Zentralschweiz Kantonsrat beschliesst neues Stipendiengesetz

Luzerner Studentinnen und Studenten sollen künftig auch von Privatpersonen und privaten Stiftungen Stipendien erhalten. Der Luzerner Kantonsrat hat ein neues Stipendiengesetz nach erster Lesung gutgeheissen.

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Die Stipendien-Debatte im Kantonsrat (9.9.2013)
03:49 min
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Das Gesetz wurde am Montag mit grosser Mehrheit angenommen. Stiftungen und Privatpersonen sollen nach Ansicht der Kantonsregierung ermutigt werden, die Ausbildung von Studenten mitzuunterstützen. Zudem ist vorgesehen, dass sich der Kanton an diesen privaten Darlehen beteiligt.

Diese schweizweit einzigartige und gemäss Bildungsdirektor Reto Wyss (CVP) «innovative» Neuerung stiess bei SP und Grünen auf Widerstand. Sie befürchten eine «Amerikanisierung der Ausbildungsfinanzierung»: Ausbildung sei eine Staatsaufgabe, sagte Priska Lorenz (SP), und kein unternehmerisches Projekt.

Weniger, aber höhere Beiträge

Mit dem neuen Gesetz wird der Kanton zudem weniger Gesuchssteller berücksichtigen. Dafür dürften durchschnittlich aber höhere Ausbildungsbeiträge ausgezahlt werden.

Auch beim Elternbeitrag gibt es neue, realitätsnähere Berechnungen. Es wird nicht mehr auf das steuerbare, sondern auf das tatsächliche Einkommen und Vermögen abgestützt.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Summe der kantonalen Beiträge gegenüber 2011 um eine halbe Million Franken auf 13,7 Millionen Franken steigen wird. Das Gesetz soll per 1. April 2014 in Kraft treten.

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