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Zentralschweiz Kein behindertengerechtes Bauen im Kanton Nidwalden

Der Regierungsrat befand die heutige Regelung als genügend und appellierte an die Verantwortung der Planer und Bauherren, neue Häuser behindertengerecht zu bauen. Der Landrat folgt der Empfehlung.

Der Nidwaldner Landrat lehnt die Volksinitiative ab, die erreichen will, dass nicht nur in grossen, sondern auch in mittleren Häusern mehr Wohnungen für Behinderte gebaut werden. Im Frühling 2014 hatte der Landrat bei der zweiten Lesung des Baugesetzes festgelegt, dass bei Häusern mit mehr als acht Wohnungen alle für Behinderte zugänglich sein müssen. Er übernahm damit die Bundeslösung.

Bei der ersten Lesung hatte das Parlament knapp entschieden, ein behindertengerechtes Bauen schon bei Häusern mit vier bis acht Wohnungen zu verlangen. Die Behindertenorganisationen beschlossen darauf, diese weitergehende Nidwaldner Lösung mit einer Volksinitiative durchzubringen. Häuser mit neun und mehr Wohnungen würden in Nidwalden kaum gebaut, begründeten sie.

Der Regierungsrat erachtete die heutige Regelung indes als genügend. Der Rat entschied nach kurzer Debatte mit 38 zu 14 Stimmen, den Stimmberechtigten die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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