Ein generelles Autoverbot sei unverhältnismässig und darum auch rechtlich unzulässig, erklärte Regierungsrätin Manuela Weichelt im Zuger Kantonsrat zur Forderung der SVP. Sinnvoll sei eine Beurteilung im Einzelfall. Dazu sei keine Änderung des Sozialhilfegesetzes nötig.
Handlungsbedarf sahen aber auch Sprecher der SP. Es müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass ein Kind höher bewertet werde als ein Auto. Gemäss dem SP-Vorschlag, den der Rat überwies, sollen die Sozialbehörden bei längerdauernder Unterstützung von Familien mit Kindern verlangen, dass die Autoschilder deponiert werden.