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Zentralschweiz Kein generelles Autoverbot für Zuger Sozialhilfebezüger

Ein grundsätzliches Verbot für Sozialhilfebezüger, ein Auto zu besitzen, ging der Mehrheit im Kantonsrat zu weit. Der Rat hiess am Donnerstag aber den Antrag gut, das SVP-Postulat teilweise erheblich zu erklären.

Ein generelles Autoverbot sei unverhältnismässig und darum auch rechtlich unzulässig, erklärte Regierungsrätin Manuela Weichelt im Zuger Kantonsrat zur Forderung der SVP. Sinnvoll sei eine Beurteilung im Einzelfall. Dazu sei keine Änderung des Sozialhilfegesetzes nötig.

Handlungsbedarf sahen aber auch Sprecher der SP. Es müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass ein Kind höher bewertet werde als ein Auto. Gemäss dem SP-Vorschlag, den der Rat überwies, sollen die Sozialbehörden bei längerdauernder Unterstützung von Familien mit Kindern verlangen, dass die Autoschilder deponiert werden.

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