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Vorsätzliche Tötung Kein Mord: Urner Obergericht reduziert Urteil

Der Gast, der den «Mühle»-Wirt in Schattdorf 2013 mit über zehn Messerstichen getötet hat, soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Urner Obergericht hat die Strafe um vier Jahre reduziert, da es die Tötung nicht als Mord einstuft.

Das Obergericht verurteilte den Mann in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Tötung und Diebstahls, wie es am Mittwoch in Altdorf bekannt gab. Es hiess damit die Berufung des Beschuldigten teilweise gut.

2015 hatte das Landgericht den Beschuldigten wegen Mordes und Diebstahls zu 16 Jahren verurteilt. Die Verteidigung verlangte im Berufungsprozess eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung sowie eine Halbierung der Strafe.

Unterschiedliche Reaktionen

Verteidiger Hansjörg Felber zeigte sich nach der Urteilsverkündigung nicht unzufrieden. Obwohl die Strafe höher als beantragt ausgefallen sei, sei das Urteil angemessen.

Nicht zufrieden mit dem Obergericht ist dagegen Oberstaatsanwalt Thomas Imholz. Er sei weiterhin der Überzeugung, dass die Tat ein Raubmord gewesen sei. Einen Weiterzug ans Bundesgericht wolle er nicht ausschliessen.

Die Tat geschah in der Nacht auf den 24. März 2013. Der Beschuldigte ging nach einem Besuch in der «Mühle» zu seinem Roller, holte ein 20 Zentimeter langes Messer aus dem Handschuhfach und ging dann zurück zum Restaurant. Dort tötete er den Wirt und nahm eine Tasche mit den Tageseinnahmen mit.

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