Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zentralschweiz Keine Sprachensonderregelung für reiche Ausländer im Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es im Gesetz definitiv keine Sonderregelung für reiche Ausländer, die kein Deutsch können. Der Kantonsrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung entschieden, den Abschnitt über die Sprachanforderungen komplett zu streichen.

Die Zuger Regierung wollte eine Sonderregelung für reiche Ausländer schaffen, die mindestens 1 Million Franken Einkommen und 20 Millionen steuerbares Vermögen vorweisen.

Um sie als Steuerzahler zu erhalten, wollte die Regierung bei den Sprachkenntnissen ein Auge zudrücken: Reiche Investoren und Expats hätten die Bewilligung C auch ohne Deutschkenntnisse erhalten. Weniger Wohlhabende wären weiterhin zu Deutschkursen verpflichtet worden.

Sprachanforderungen komplett gestrichen

Angesichts der Reaktionen entschied der Rat bereits in der ersten Lesung, auf die Extrawurst zu verzichten. Dabei blieb es auch in der zweiten Lesung.

Jetzt gilt im Kanton Zug Bundesrecht. Dies lässt den Kantonen bei den Niederlassungsbewilligungen viel Freiheit.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel