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Zentralschweiz Klare Grundlagen für Kulturlasten- Ausgleich

Die Zentralschweizer Regierungskonferenz informierte am Freitag darüber, nach welchem Schlüssel die Beiträge der Kantone an den Kulturlastenausgleich berechnet werden. Nun sind Geber- und Nehmerkantone zufrieden. Schon bald stehen aber neue Verhandlungen an.

Weil nicht nur die Standortkantone Luzern und Zürich von ihren Kulturhäusern, wie dem KKL und dem Opernhaus profitieren, sondern auch die umliegenden Kantone, zahlen diese jährlich finanzielle Beiträge in den interkantonalen Kulturlastenausgleich. Die Höhe der Beiträge wird aus den Kosten für die Kulturhäuser und der Anzahl Besucherinnen und Besucher aus den jeweiligen Kantonen berechnet.

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Kulturlastenausgleich steht auf soliden Beinen (22.11.2013)
02:51 min
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Der Kanton Luzern erhält von den Kantonen Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Aargau insgesamt 3,5 Millionen Franken für das Jahr 2013.

«Wir sind sehr froh um diese freiwillige Unterstützung der umliegenden Kantone. wir haben nun eine Berechnungsmethode gefunden, mit der alle Beteiligten gut leben können», so Reto Wyss, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern gegenüber dem Regionaljournal.

Neue Verhandlungen stehen an

Die einzelnen Kantone erhalten auf die für sie ausgerechnete Summe jeweils noch einen Rabatt, den sie mit den Nehmerkantonen bilateral aushandeln. Der Kanton Schwyz zum Beispiel erhält einen Rabatt, weil er selber das Bundesbriefmuseum mit überregionaler Bedeutung hat, welches er unterhalten muss. Im Januar 2014 finden neue Rabatt-Verhandlungen mit den Nehmerkantonen statt. Diese dürften nicht ganz einfach werden, weil die meisten Zentralschweizer Kantone sparen und auch in der Kultur den Gürtel enger schnallen müssen.

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