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Zentralschweiz Leinenpflicht für Hunde in Luzerner Wäldern

Im Kanton Luzern tritt am 1. April 2014 das revidierte Jagdrecht in Kraft. Neu gilt, dass zwischen dem 1. April und dem 31. Juli Hunde im Wald und an Waldrändern an die Leinen genommen werden müssen. Damit sollen Wildtiere während der Brut- und Setzzeit besser geschützt werden.

Mit der befristeten Leinenpflicht soll das Wild in der Hauptsetz- und Brutzeit besser geschützt werden. Gemäss bisherigem Recht besteht im Kanton Luzern für Hunde keine Leinenpflicht im Wald. Weil aber Fälle aufgetreten sind, in denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzten und töteten, wird nun die Leinenpflicht eingeführt.

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Leinenpflicht für Hunde im Kanton Luzern (11.02.2014)
02:02 min
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«Wir hoffen bei der Umsetzung der Leinenpflicht auf die Vernunft der Hundebesitzer. Wir werden Informationsblätter verteilen und Jäger und Naturschützer werden fehlbare Hundehalter auf das neue Gesetz aufmerksam machen. Wenn sich jemand trotzdem weigern sollte, seinen Hund an die Leine zu nehmen, werden wir ihn anzeigen», so Otto Holzgang, Leiter der Dienststelle Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz.

Eine weitere Neuerung betrifft die Organisation von Grossanlässen wie Openair-Konzerte und Sportveranstaltungen in Waldesnähe. Da sich solche auch negativ auf die Wildtiere auswirken können, muss die Dienststelle Landwirtschaft und Wald die Anlässe genehmigen.

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