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Zentralschweiz Lohndumping: Wie wird auf Baustellen kontrolliert?

Gewerkschaften decken häufig Fälle auf von Lohndumping. Der aktuellste Verdacht betrifft eine Baustelle in Sursee. Polnische Arbeiter sollen dort im Dezember zu einem Stundenlohn von 3,50 Franken gearbeitet haben. Der Fall wird abgeklärt.

Vom Lohndumping-Vorwurf betroffen ist ein polnisches Subunternehmen auf einer Baustelle des Getränkeherstellers Ramseier Suisse. Dieser baut in Sursee für mehrere Millionen Franken unter anderem eine neue Abfüllanlage.

Unia Gewerkschaftssekretär Alex Granato bestätigte gegenüber Radio SRF, dass mehrere polnische Arbeiter für 84 Stunden Arbeit einen Lohn von 294 Franken erhalten hätten. Dies entspricht einem Stundenlohn von 3,50 Franken. Insgesamt seien mindestens zehn Arbeiter von Dumpinglöhnen betroffen.

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Dumpinglohnvorwurf auf Baustelle in Sursee (12.2.2016)
01:27 min
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Den Angestellten des polnischen Subunternehmers würden nicht Schweizer Löhne gezahlt, wie es die flankierenden Massnahmen verlangten, sondern tiefere polnische Löhne, sagte Granato. Sie hätten Anspruch auf einen Lohn von 2856 Franken.

Ramseier hatte bislang keine Kenntnis von angeblichen Dumpinglöhnen, wie Geschäftsführer Christian Consoni erklärte. Die Baustelle sei mehrmals von den kantonalen Arbeitsinspektoren geprüft worden. Dabei seien keine Verstösse festgestellt worden.

Die Anlagenbauer müssten sich an die Schweizer Gesetze halten, sagte Consoni weiter. Ramseier will die Vorwürfe an einem Treffen klären. Daran sollen Vertreter des Getränkeherstellers, des betroffenen Subunternehmens und der Gewerkschaft teilnehmen.

Unternehmen sind verantwortlich

Verdacht auf Lohndumping wird häufig von Gewerkschaften aufgedeckt. Diese machen Stichproben auf Baustellen und befragen die Arbeiter. In vielen Fällen werden ihnen auch Fälle von Lohndumping von betroffenen Arbeitern oder von Firmen mitgeteilt, welche bei einem Auftrag nicht zum Zug gekommen sind.

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Kontrolle bei Lohndumping (12.02.2016)
03:45 min
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Ein weiteres Kontrollorgan ist die paritätische Kommission. Diese setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Die Verantwortung für die Einhaltung von gerechten Löhnen und Arbeitsbedingungen liegt in jedem Fall bei dem Unternehmen, das einen Auftrag vergibt. Dies gilt auch dann, wenn Subunternehmen aus dem Ausland im Spiel sind. Kontrollen sind in erster Linie nötig, dass Firmen die anständig entlöhnen nicht benachteiligt werden.

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