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Zentralschweiz Luzern prüft Bewilligung für Bordelle

Im Kanton Luzern sollen Bordelle, Massagesalons und andere Sex-Etablissements bewilligungspflichtig werden. Der Regierungsrat ist bereit, diese Neuerung als Massnahme gegen die Ausbeutung von Prostituierten zu prüfen.

Im letzten September hatte der Kantonsrat ein neues Gesetz über die Sexarbeit abgelehnt. Ein zentrales und umstrittenes Element war die Registrierungspflicht für Prostituierte. Die Gegner erklärten, diese schaffe einen grossen Aufwand, ohne Schwarzarbeit und Ausbeutung zu bekämpfen.

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Bewilligungspflicht für Bordelle? (6.6.16)
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Die FDP regt nun in einem Postulat an, mit einfacheren Massnahmen Missstände im Sexgewerbe zu bekämpfen. Damit die Polizei ihre Kontrollaufgaben einfacher wahrnehmen könne, sähen sie die Notwendigkeit einer Bewilligungspflicht für Indoorsexbetriebe, schreiben Jim Wolanin (FDP) und seine Mitunterzeichner im Vorstoss.

Rund 110 Sexbetriebe

Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, ist er mit dieser Forderung des Postulats einverstanden. Da der weitaus grösste Teil der Sexarbeit nicht auf der Strasse angeboten werde, sei die Einführung einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Situation.

Nach Angaben des Regierungsrates ist der Polizei heute der Zugang zu über 80 Prozent der rund 110 Indoor-Sexbetriebe im Kanton Luzern verwehrt. Die Polizei könne Betriebe nur zur Kontrolle betreten, wenn diese eine Gastgewerbebewilligung hätten oder bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung bestehe. Es sei schwierig, ohne Zutrittsrecht an Informationen zu kommen, um überhaupt eine Verdachtslage zu erkennen.

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