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Zentralschweiz Luzern setzt Leitplanken für Sozialinspektoren: Was dürfen sie?

Das Luzerner Kantonsparlament hat die Arbeit von sogenannten Sozialhilfeinspektoren neu im Gesetz verankert. Wie sollen diese Kontrolleure ausgebildet sein und wo sind die Grenzen ihrer Arbeit? Solche und andere Fragen wurden im Kantonsrat gegensätzlich diskutiert.

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Zusammenfassung der Debatte über die Vorgaben für Sozialhilfeinspektoren (27.01.2015)
02:15 min
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Sozialhilfeinspektoren sind in einzelnen Luzerner Gemeinden bereits im Einsatz. Den Anfang macht vor ein paar Jahren die Gemeinde Emmen. Die Arbeit der Kontrolleure wird nun neu per Gesetz geregelt: Zum Beispiel, was die Sozialhilfeinspektoren abklären dürfen, namentlich auch die Erwerbs- und weitere Tätigkeiten.

Schreckgespenst «Akademisierung»

Umstritten war im Rat, ob die Sozialinspektoren über eine fachliche Qualifikation verfügen sollten. Die bürgerliche Mehrheit fand, im Einklang mit Regierungsrat Guido Graf, es sei nicht nötig, den Gemeinden zusätzliche Vorschriften zu machen.

Auch die Anforderungen, die an die anderen Personen in den Sozialdiensten gestellt werden sollen, waren umstritten: Von linker Seite hiess es, eine fachliche Ausbildung für die Mitarbeiter sei im Interesse einer effizienten und nachhaltigen Sozialhilfe. Die bürgerliche Mehrheit betonte die Bürgernähe der Sozialvorsteher, die ja vom Volk gewählt würden. Sie befürchtete, dass der gesunde Menschenverstand, der die Arbeit der Sozialbehörden präge, durch eine Akademisierung und Professionalisierung verloren gehen könnte.

Der Rat entschied schliesslich deutlich, dass den Gemeinden kein «professioneller Sozialdienst» vorgeschrieben werden solle, und dass es genüge, wenn das Personal «fachlich geeignet» sei.

SKOS beim Existenzminimum «wegleitend»

Weiter entschied der Rat, wie von der Regierung vorgeschlagen, dass die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bei der Bemessung des sozialen Existenzminimums «wegleitend» sein sollen. Die SVP wollte diesen eine schwächere Bedeutung einräumen, SP und Grüne wollten sie für verbindlich erklären. Das neue Sozialhilfegesetz wurde nach erster Lesung mit 86 zu 27 Stimmen gutgeheissen.

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