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Peter Meuli, Präsident der erstinanzlichen Gerichte im Kanton Luzern
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.04.2018.
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Luzerner Gerichte Deutlich mehr Aufwand, auch wegen neuem Familienrecht

Wie gehen die erstinstanzlichen Gerichte in Luzern mit dem gestiegenen Aufwand um? Peter Meuli, Präsident der erstinstanzlichen Gerichte gibt Auskunft.

SRF News: Über 95 % der Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte wurden 2017 nicht ans Kantonsgericht weitergezogen. Der Wert ist seit Jahren konstant sehr hoch. Ist das ein gutes Zeugnis für die Richterinnen und Richter?

Peter Meuli: Es ist ein gutes Zeugnis und wir sind stolz auf diesen hohen Wert. Man kann sich diesen Wert so erklären: Es gibt Verfahren, wo die Parteien vor der Richterin oder dem Richter persönlich erscheinen. Im persönlichen Gespräch kann es ein Vorteil sein, die Parteien von einer Lösung zu überzeugen, auf ihre Sorgen und Ängste eingehen und man Fragen direkt beantworten kann.

In schriftlichen Verfahren ist es wichtig, dass der Entscheid auf Papier möglichst kurz, verständlich und klar ist, und dass er gerade auch rechtsunerfahrene Klientschaft überzeugt.

Seit Januar 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft, das geschiedene Eltern und deren Kinder betrifft. Vereinfacht gesagt wurde neu geregelt, wer wann wie viel zu zahlen oder zugute hat. Dies habe zu einem erheblichen Mehraufwand geführt.

Ich habe mir von erfahrenen Familienrichterinnen und Familienrichtern erklären lassen, dass der Aufwand mit dem neuen Recht deutlich gestiegen ist. Die Richterin oder der Richter ist gefordert, das kompliziertere Recht und die Urteilsregelungen klar und verständlich erklären zu können. Im neuen Unterhaltsrecht wird klar formuliert und sehr differenziert, wer wann wieviel bezahlen muss.

Der Familienrichter ist gefordert, auch mit dem neuen Recht eine möglichst einfache, faire, verständliche und natürlich gesetzeskonforme Lösung zu treffen, und dies innert kurzer Frist.

Ist beispielsweise eine Berechnung bei Patchwork-Familien nicht fast ein Ding der Unmöglichkeit?

Es gibt sehr bunte Patchwork-Familien. Ein in Trennung stehendes Paar hat zum Beispiel zwei gemeinsame Kinder, und zwei weitere Kinder stammen aus anderen Beziehungen, und die Kinder sind unterschiedlich alt. Einer der Väter bezahlt gar nichts, der andere das, was er bezahlen muss. Und der in Trennung stehende Vater zahlt vielleicht nur einen Teil dessen, was er bezahlen müsste.

Der Familienrichter setzt den Unterhalt nicht nur für jetzt, sondern auch für künftige Verhältnisse fest, bis zur Volljährigkeit der Kinder. Das ist eine komplizierte Wahrscheinlichkeitsrechnung mit mehreren unbekannten Faktoren.

Wie reagieren betroffene Eltern, wenn sie von der Richterin/dem Richter die detaillierten Aufstellungen der Betreuungskosten (Betreuungsunterhalt) vorgesetzt bekommen?

Die Köpfe rauchen schneller als früher. Der Richter muss darauf eingehen: Erklären, erklären und nochmals erklären. Häufiger als früher müssen sich die Anwälte mit den Klienten rückbesprechen, was auch die Verhandlungen verlängert und übrigens auch die Verfahren verteuert.

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