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Zentralschweiz Luzerner Polizei darf in Zukunft verdeckt ermitteln

Scheinkäufe bei Drogendealern und unter falschem Namen in Internet-Chatrooms nach Pädophilen fahnden: Das wird mit dem neuen Polizeigesetz möglich.

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Kantonsratsdebatte (Peter Portmann, 7.5.2013)
01:47 min
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Der Luzerner Kantonsrat stimmte der Änderung des Polizeigesetzes am Montag in erster Lesung grossmehrheitlich zu.

Seit 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft getreten ist, besteht für präventive Ermittlungen und Fahndungen national keine rechtliche Grundlage mehr. Mit dem revidierten kantonalen Gesetz dürfen einerseits Polizisten oder beauftragte Privatpersonen mit falschen Identitätspapieren Kontakte zu Kriminellen knüpfen, um schwere Straftaten zu verhindern. Für verdeckte Ermittlungen ist innert 24 Stunden die Erlaubnis des Zwangsmassnahmengerichts nötig. Andererseits sind künftig auch kurze verdeckte Fahndungen ohne Richterbeschluss erlaubt. Darunter fallen etwa das Einloggen eines Polizisten in Internet-Chatrooms unter falschem Namen und der Drogenscheinkauf bei Kleindealern.

 SP und Grüne forderten aus rechtsstaatlichen Gründen eine richterliche Genehmigung auch für verdeckte Fahndungen. Die Ratsmehrheit lehnte dies aus Effizienzgründen jedoch klar ab.

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